Graphik zur Vermittlerrichtlinie


Die EU Vermittlerrichtlinie und Impressum

Wie bereits erwähnt stellt das neue Vermittler-Gesetz eine bedeutende Neuerung im Versicherungswesen da. Jeder Versicherungsverkäufer muss jetzt eine Berufsausbildung nachweisen. Außerdem muss eine Vermögensschadenhaftpflicht bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden, damit bei Beratungsfehlern die Kunden einen Schadenersatz erhalten.

Es muss bei Abschluss eines Vertrages ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, in dem genau vermerkt ist auf welchen Versicherungsschutz der Kunde hingewiesen wurde und was der beantragte Tarif leistet und was nicht. Der genaue Gesetzestext kann auf vermittlerrichtlinie.de eingesehen werden.

Ein Vermittler aus Ihrer Umgebung kann mit dem Versicherungsmakler Verzeichnis gefunden werden.

Welche Versicherungen überhaupt wichtig sind und welche man sich auch sparen kann haben wir auf einer extra Seite für Sie zusammen gestellt.


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